
Paragraph 57a Überprüfung
In unserer Werkstätte führen wir die §57a Überprüfung objektiv im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Normen, mit hoher Fachkompetenz durch. Gesichert durch Fortbildungsmaßnahmen unserer Prüfer und regelmäßigen internen Revisionen im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes.