Paragraph57a

Paragraph 57a Überprüfung

In unserer Werkstätte führen wir die §57a Überprüfung objektiv im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Normen, mit hoher Fachkompetenz durch. Gesichert durch Fortbildungsmaßnahmen unserer Prüfer und regelmäßigen internen Revisionen im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes.